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Elektro-Autos dürfen in angemieteter Garage untergestellt werden/ Zum Anspruch auf eine Wallbox; § 554 Abs. 1 BGB
LG München I, AZ: 14 S 16374/21, 25.05.2022
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Das Abstellen eines Elektro-Autos in einer angemieteten Garage gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Garage.

Der Vermieter muss trotz befürchteter erhöhter Brandgefahren auch den Einbau einer Wallbox dulden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Brandgefahr Unfall Geuer Stellplatz Carport Bottrop