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Verwalterwiederwahl unwirksam, wenn Angebot eines Alternativkandidaten nicht mit der Einladung bekannt gegeben wurde;§ 26 WEG
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 43/21, 10.12.2021
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Die Verwalterwiederwahl ist für ungültig zu erklären, wenn sich die Erbbauberechtigten auf die Versammlung mangels hinreichender Informationen zu den im Einladungsschreiben aufgeführten Alternativkandidaten auf die Abstimmung nicht hinreichend vorbereiten konnten.

Ein Verwalter erweist sich als ungeeignet, wenn er in erheblichem Umfang Ausgaben zulasten der Gemeinschaft getätigt hat, ohne dass es hierfür entsprechende Beschlüsse der Erbbauberechtigten gegeben hätte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop