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Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 113/22, 22.09.2022
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/21, 28.09.2022
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Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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