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Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
AG München, AZ: 453 C 3432/21, 09.06.2022
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1. Zwar ist eine Kündigung, die eine fehlerhafte Frist angibt, grundsätzlich unwirksam. Sie kann jedoch in eine wirksame Kündigung gem. § 140 BGB umgedeutet werden. In diesem Fall entspricht es dem erkennbaren hypothetischen Willen des ordentlich Kündigenden, die Kündigung hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt wirksam werden zu lassen (BGH NJW-RR 90, 337).

2. Es besteht keine Sozialauswahl im Rahmen der Eigenbedarfskündigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop