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Hammerschlags- und Leiterrecht: Benutzungsrecht am Nachbargrundstücl
LG Frankfurt am Main, AZ: 4 W 43/10, 11.01.2011
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Dem Eigentümer eines Grundstücks kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht ein Benutzungsrecht am Nachbargrundstück des Inhalts zustehen, dass der Anleger eines auf seinem Grundstück stehenden Baukrans über dem Luftraum des Nachbargrundstücks schwenken darf.?

Das Benutzungsrecht entsteht jedoch erst mit Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Anzeige der beabsichtigten Benutzung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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