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Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch: Schwenken eines Baukrans
OLG Stuttgart, AZ: 4 U 74/22, 31.08.2022
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Jedes Einschwenken des Baukrans in den Luftraum über dem Grundstück des Verfügungsklägers stellt - ob mit oder ohne Lasten - eine Beeinträchtigung des Besitzes i.S.d. § 858 BGB dar. Es liegt ein Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht und damit ein dem Inhalt des Besitzes widersprechender Zustand vor.?

Der Verfügungsbeklagte kann sich auf das Hammerschlag- und Leiterrecht nicht berufen, wenn er das nach Absatz 2 dieser Vorschrift vorgegebene Verfahren zumindest nicht vollständig eingehalten hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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