Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Miete iSd § 535 Abs. 2 BGB kann auch die Übernahme von Lasten sein
OLG Brandenburg, AZ: 3 U 79/21, 29.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Geht es darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist, kann das Berufungsgericht prinzipiell die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz.

Der Umstand, dass die Parteien ihre Vereinbarungen selbst rechtlich nicht als Mietvertrag angesehen haben, steht einer Einordnung der getroffenen Absprachen als Mietvertrag nicht entgegen.

Übernimmt eine Partei die Ratentilgung für ein Darlehen für die Renovierung des Hauses und den Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung und ist sie weiterhin verpflichtet, sich an den Instandhaltungs- bzw. sonstigen Kosten zu beteiligen, wobei sie im Gegenzug die neue Dachgeschosswohnung bewohnt, so ist vom einem Mietvertrag über Wohnraum auszugehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: mietvertrag geschlossen tatsächlich geld zahlen andere Ansicht tatsächlich rechtlich lasten kosten raten tildung darlehen schulden anstelle konkludent konkludenter Vertrag schlüssig abweichend abweichung