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Auf Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung kann stillschweigend verzichtet werden / Anwaltshonorar muss im Beschluss nicht konkretisiert werden (sehr fraglich, Anm. d. Red.)
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 41/21 WEG, 29.04.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop
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Es gibt Mindestgebühren für zivilgerichtliche Verfahren, die auch für die Erstattungsfähigkeit beim Gegner im Falle des Obsiegens massgeblich sind.
Letztere hindern die Gemeinschaft aber nicht, mit dem Anwalt höhere Gebühren zu vereinbaren, die dann allerdings nicht erstattungsfähig sind.
Auch außergerichtlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welche Gebühren ein Rechtsanwalt verlangen darf. Sowohl Pauschalvereinbarungen, als auch Stundensätze sind frei verhandelbar.
Davon losgelöst dürfte der Beschluss zu unbestimmt sein, wenn nicht die Höchst-Stundendauer festgelegt ist, die der Anwalt beratend tätig werden darf.