Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche gegen Bauträger auch nach neuem Recht ansich ziehen; §§ 10 Abs. 6, 21 WEG; 397 BGB
LG Berlin I, AZ: 39 O 276/21, 23.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Nürnberg, AZ: 2 U 2777/21, 30.03.2022
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 29 U 123/17, 10.12.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 328/17, 26.10.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 171/15, 12.05.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 236/05, 12.04.2007
Ähnliche Urteile
-
LG Köln, AZ: 4 OH 8/22, 06.07.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vergemeinschaftung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Protokoll Mietminderung Makler Eigentümerversammlung Sondereigentum Anfechtungsklage Einstimmigkeit Miete Treppenlift Verwalter Arzthaftung Kurioses Jahresabrechnung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Veränderung Kündigung Telefonwerbung Beschluss Wohnungseigentümer Abschleppen Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Tierhaltung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Wurzeln Verwaltungsbeirat Beirat Schimmel Abmahnung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!