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Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter auf das Vermieterkonto
LSG Celle, AZ: L 11 AS 578/20, 03.02.2022
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Aus der Direktzahlung der Miete an den Vermieter (§ 22 Abs 7 SGB II) ergeben sich grundsätzlich keine einklagbaren Ansprüche des Vermieters.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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