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Bestimmung der gesundheitlichen Anforderungen für Polizeivollzugsdienst - Cannabis erlaubt?
OVG Berlin, AZ: OVG 4 S 34/18, 27.08.2018
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Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei einem Bewerber für den Vorbereitungsdienst der Polizei, bei dem zuvor eine auf regelmäßigen Konsum deutende Einnahme des Betäubungsmittels Cannabis festgestellt worden ist, eine Abstinenz von mindestens einem Jahr für erforderlich gehalten wird.

Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV schließt der gelegentliche Konsum die Eignung nicht aus, wenn ua Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt werden. Die regelmäßige Einnahme von Cannabis schließt die Eignung hingegen stets aus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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