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Beschlussersetzungsklage: Eigentümer verweigern Genehmigung der Jahresabrechnung - Was ist zu tun?
LG Dortmund, AZ: 1 S 104/22, 25.10.2022
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Verweigern die Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung, kann das Gericht diesen Beschluss gem. § 44 Abs. 1 S. 2 WEG auf Antrag hin ersetzen.

Dazu ist nicht erforderlich, dass der Negativbeschluss angefochten wurde.

Für eine Beschlussersetzung der Abrechnung durch das Gerichts ist es erforderlich, sämtliche Abrechnungsunterlagen dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

Die gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse kommt nicht in Betracht, wenn die Beschlussvorlage inhaltlich zu beanstanden ist.

Eine Jahresabrechnung ist nichtig, wenn die IST-Vorauszahlungen in die Abrechnung eingestellt wurden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop