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Einstweilige Verfügung bei Doppelvermietung nicht möglich
OLG Schleswig, AZ: 4 U 76/00, 12.07.2000
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Im Falle einer Doppelvermietung kann dem Vermieter nicht im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, das Mietobjekt dem anderen Mieter zu überlassen.

Folgte man der Gegenansicht, würde allein das Zufallsprinzip herrschen, nämlich ausgehend davon, wer zuerst die einstweilige Verfügung erwirkt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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