Detailansicht Urteil
Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 42/21, 21.02.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 8 W 47/17, 07.09.2017
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 17 W 22/96, 28.08.1996
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Doppelvermietung gewerbe gewerbliches mietverhältnis mietverhalt sicherung dritten gläubiger anspruch gewährung gebrauch mietfläche Übergabe Miete mietzins zahlen Minderung Vorrang zeitliche Priorität einstverweilige Verfügung privatautonomie
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Veränderung Teilungserklärung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Garage Verwalter Anfechtungsklage Nachbarrecht Treppenlift Eigentümerversammlung Mietminderung Schimmel Jahresabrechnung Miete Makler Verkehrsunfall Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Beirat Wurzeln Arzthaftung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Kurioses Abmahnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Protokoll Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!