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Beschlüsse wegen fehlerhafter Protokollierung anfechtbar; § 24 Abs. 6 WEG
LG Essen, AZ: 9 T 52/04, 15.10.2004
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Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Protokolle über die gefassten Beschlüsse vom Verwalter und von einem von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungs- oder Teileigentümer unterzeichnet werden müssen, geht diese Bestimmung geht über die in § 24 Abs. 6 WEG niedergelegte Protokollierungsform hinaus, indem nämlich verlangt wird, dass der unterzeichnende Eigentümer von der Eigentümerversammlung bestimmt worden sein muss, und in dem weiter festgesetzt worden ist, dass die verlangte Protokollierungsart zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich ist.

Solche Erschwernisse dürfen in der Teilungserklärung festgelegt werden und ein Verstoß gegen diesen erschwerten Protokollierungsmodus macht den Beschluss anfechtbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop