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Trotz fehlender versprochener Herstellergarantie kein Rücktritt möglich
LG Ingolstadt, AZ: 32 O 209/14, 30.10.2014
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Das Nichtbestehen eines in einer Internetanzeige aufgeführten Garantieschutzes stellt bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Merkmal der Beschaffenheit des Fahrzeugs (selbst) dar) Das Nichtbestehen einer behaupteten Herstellergarantie berechtigt daher den Gebrauchtwagenkäufer nicht zum Rücktritt.

Das Fehlen oder Nichtmehrbestehen einer Garantie kann zwar den Wert eines Fahrzeugs u.U. erheblich herabsetzen, die Herstellergarantie stellt aber lediglich eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache dar und hat in der Kaufsache nicht selbst ihren Grund bzw. haftet ihr nicht an.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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