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Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
OLG Brandenburg, AZ: 4 U 30/18, 01.03.2019
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Ein Fahrzeug hat einen Mangel, wenn es einen vom technischen Soll-Zustand abweichenden Ist-Zustand aufweist.

Es ist nicht deswegen sachmangelfrei, weil derselbe Fehler bei anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs häufiger vorgekommen ist (hier: häufige Längung der Steuerkette bei dem Motortyp). Dies gilt, obwohl bei Gebrauchtwagen ein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß grundsätzlich hinzunehmen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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