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Zum Auslauf eines Hundes auf der Gemeinschaftsfläche / Zur Duldungspflicht einer Garteneinzäunung auf dem Gemeinschaftseigentum
AG Bottrop, AZ: 5 II 19/03, 11.06.2003
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Die Missachtung einer Vereinbarung in der Teilungserklärung, wonach das Protokoll von einem von der Versammlung zu nestimmenden Miteigentümer zu unterzeichnen ist, führt zu einem der Anfechtung unterliegenden Formfehler.

Die Errichtung einer Einfriedung der Gartenfläche ist von den übrigen Wohnungseigentümern zu dulden, wenn diese bereits selber Einfriedungen vorgenommen haben und die Einfriedung mit den schon bestehenden harmoniert.

Der täglich etwa halbstündige Auslauf eines Hundes auf einer brach liegenden Gemeinschaftsdläche m uss von den Wohnunsgeigentümern hingenommen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung Beeinträchtigung