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Unzulässige rückwirkende Sondervergütung für Verwalter - Kosten eines Beweissicherugsverfahrens können bei Vergemeinschaftung der Ansprüche nicht von der Gemeinschaft zurückgefordert werden
AG Oberhausen, AZ: 34 C 41/20, 11.05.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Die Vergemeinschaftung hätte dann die Erledigung des Beweissicherungsverfahrens oder des anschließenden Hauptsacheverfahrens herbeigeführt, so dass die Möglichkeit bestand, die Verfahrenskosten über einen Feststellungsantrag oder einer Zahlungsklage der entstandenen Kosten im Beweissicherungsverfahren erstattet zu bekommen.