Detailansicht Urteil
Zur fiktiven Abrechnung von Hausmeister und Gartenpflege § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/12, 14.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung fiktiv Garten Gartenpflege Gärtner Hausmeister Nebenkostenabrechnung Betriebskosten Eigenleistung Vermieter Eigenarbeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigenarbeit Gartenarbeit
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Mietminderung Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Beirat Telefonwerbung Schimmel Verwalter Jahresabrechnung Arzthaftung Sondereigentum Teilungserklärung Verkehrsunfall Protokoll Garage Beschluss Nachbarrecht Kündigung Gegenabmahnung Tierhaltung Treppenlift Kurioses Miete Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Abmahnung Makler Veränderung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!