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Zweifel an Vandalismus - Tatsachen die für Versicherungsbetrug sprechen
LG Duisburg, AZ: 11 S 61/13, 17.04.2014
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Der vom Versicherungsnehmer zu beweisende Vandalismusschaden ist nicht nachgewiesen, wenn er trotz einem angeblichen Racheakt keine Anzeige erstattet hat, das Fahrzeug atypisch gezielt an verschiedenen Stellen zerkratzt worden ist und die benannte Zeugin sich zum entscheidungserheblichen Sachverhalt in Widersprüche verwickelt hat, bevor sie im Berufungsverfahren die Aussage ganz verweigerte.?

Weitere Zweifel ergeben sich dann, wenn der Versicherungsnehmer sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befindet und aufgrund seiner Tätigkeit als Lackier selbst preiswert einen derartigen Schaden beheben kann.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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