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Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmissbräuchlich, wenn eine freistehende Wohnung im Haus nicht angeboten wird.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 78/10, 13.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Mieter Vermieter Kündigung Eigenbedarf Rausschmiss Wohnung freiwerdend unwirksam Auszug Mietrecht Mietwohnung Miete Anmietung Eigenbedarfskündigung § 573 BGB 562 ZPO
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