Detailansicht Urteil
Zum Streitwert eines Rechtsstreits über die Höhe der zu zahlenden Miete und eines Auskunftverlangens; §§ 556d, 556g BGB
KG Berlin, AZ: 12 W 26/22, 29.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Farnk Dohrmann Miete Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Trittschallschutz - beim Altbau kommt es auf die DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung an
- Keine starre Frist von 14 Tagen bei der Einzahlung der Gerichtskosten zum Zwecke der Zustellung als "demnächst", §§167 ZPO; 12 Abs. 1 GKG
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Zum Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung, §§ 546a BGB, 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Kurioses Veränderung Wurzeln Einstimmigkeit Garage Anfechtungsklage Teilungserklärung Organisationsbeschluss Schimmel Beirat Arzthaftung Makler Sondereigentum Telefonwerbung Tierhaltung Beschluss Abschleppen Verwalter Gemeinschaftseigentum Mietminderung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Kündigung Abmahnung Miete Treppenlift Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!