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Zu hohe Heizkosten - Eigentümergemeinschaft ist kein Schaden enstanden; §§ 26 WEG; 280, 281 BGB
AG Köln, AZ: 204 C 247/18, 28.01.2020
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht aktivlegitimiert für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen überhöhter Kosten beim Vertrag mit dem Fernwärmelieferer.

Allenfalls könnte man über einen Schadensersatzanspruch der einzelnen Wohnungseigentümer nachdenken, weil das Wohngeld angesichts der hohen Kosten für die Fernwärmelieferung überhöht im Wirtschaftsplan kalkuliert worden ist. Eine Vergemeinschaftung der Ansprüche der Wohnungseigentümer ist allerdings nicht durch den Ermächtigungsbeschluss erfolgt.

Da es sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine von den übrigen Eigentümern zu unterscheidende Rechtspersönlichkeit handelt, deren Mitglieder zwar die einzelnen Eigentümer sind, kann der WEG kein Schaden entstanden sein, da das Verwaltungsvermögen und die Rücklagenkonten nicht dem einzelnen Eigentümer zugeteilt sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Regreß regress Verwalter Rechtsanwalt frank Dohrmann Schadenersatz Bottrop