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Mieter darf Miete nicht kürzen: Kein Anspruch auf Mietminderung bei Baulärm, §§ 536, 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 152/12, 28.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Baulärm Lärm Immissionen Mangel Innenstadt Stadt Strassenbau Sanierung Mietminderung konkludenter Vertragsschluss Vereinbarung Minderung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mülheim Oberhausen Gladbeck Dorsten
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