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Anfechtungsklage richtet sich seit dem 01.12.2020 gegen die Gemeinschaft; §§ 10 Abs. 6, 44 Abs. 2 WEG
AG Suhl, AZ: 1 C 348/20, 25.06.2021
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§§ 10 Abs. 6, 44 Abs. 2 WEG
Gemäß § 44 Abs. 2 WEG in der neuen Fassung sind Anfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Wird die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer erhoben, kommt keine Rubrumsberichtigung in Betracht, sondern nur ein Parteiwechsel, der nach Ablauf der Anfechtungsfrist zur Unbegründetheit der Klage führt.

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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop