Detailansicht Urteil
Nur "zunächst" beschlossene Kostenregelung ist zu unbestimmt/ § 16 Abs. 2 WEG erlaubt keine erstmalige Kostentragungspflicht für bisher nicht zahlungspflichtige Eigentümer
AG Erfurt, AZ: 5 C 1260/21, 22.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Neubegründung Änderung Kostenverteilerschlüssel
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung von Instandesetzungsmassnahmen (hier: Fenster); § 16 Abs. 2 WEG
- Zusätzliche von der Teilungserklärung abweichende Sondernutzungsfläche (hier: Wohnraum) führt nicht automatisch zur Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 10, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Organisationsbeschluss Garage Kündigung Veränderung Gegenabmahnung Sondereigentum Teilungserklärung Arzthaftung Protokoll Kurioses Tierhaltung Abschleppen Beirat Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Mietminderung Miete Schimmel Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Nachbarrecht Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Verwalter Beschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Makler Jahresabrechnung Abmahnung Telefonwerbung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!