Detailansicht Urteil
Gesamtjahresabrechnung kann nicht mehr beschlossen werden / Materielle Ansprüche gegen Wohnungseigentümer können in Jahresabrechnung nicht beschlossen werden; § 28 WEG
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 770 C 56/21, 09.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Forderungen Anspruch Ansprüche gegen Miteigentümer
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Miete Veränderung Kündigung Arzthaftung Wurzeln Einstimmigkeit Nachbarrecht Protokoll Eigentümerversammlung Garage Anfechtungsklage Telefonwerbung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Makler Beirat Abschleppen Jahresabrechnung Teilungserklärung Gegenabmahnung Beschluss Verkehrsunfall Schimmel Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Mietminderung Kurioses Abmahnung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!