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Passive Betriebsstätten sind nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
FG München, AZ: 7 K 3198/14, 23.11.2015
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Bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland und Familienwohnsitz in Österreich sind Verluste aus einem österreichischen Hotelbetrieb (sog. passive Betriebsstätte) nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. ?

Die Nichtberücksichtigung der gewerblichen Einkünfte im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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