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Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für ein im EU-Ausland belegenes Vermietungsobjekt
FG Stuttgart, AZ: 4 k 1134/12, 08.07.2014
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der Vermietung einer Immobilie in Österreich aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen (sog. Freistellungsmethode).

Ein Verlustausgleich kommt auch nicht aufgrund des Anwendungsvorrangs des gemeinschaftlichen Primärrechts unter dem Aspekt sog. "finaler Verluste" in Betracht, wenn der Verlustausgleich in Österreich nicht aus tatsächlichen, sondern aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

Der Verlust ist auch nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG zu berücksichtigen.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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