Detailansicht Urteil
Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für ein im EU-Ausland belegenes Vermietungsobjekt
FG Stuttgart, AZ: 4 k 1134/12, 08.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Köln, AZ: 22 U 60/16, 17.07.2017
-
BFH München, AZ: IX R 19/11, 22.01.2013
-
FG Neustadt, AZ: 5 K 2017/10, 17.12.2012
-
BFH München, AZ: I R 94/10, 05.10.2011
-
BFH München, AZ: IV R 73/94, 10.04.1997
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: EU Europa Ausland Österreich Schweiz Holland Niederlande Belgien Spanien Portugal Mallorca Hausferienhaus Ferienwohnung vermieten verwalten Verwalter Einkünfte Gewinne Verluste verlieren verloren Geld euro versteuern Steuer Abzug absetzen Nachteil zahlen Doppel doppelt lassen versteuert negativen negativer positiven positiver Progressionvorbehalts
Ähnliche Urteile
- Teilnichtigkeit von rückdatierten Verträgen wegen beabsichtigter Steuerverkürzung
- Werbungskosten nur bei wirtschaftlicher Vermietungsabsicht steuerlich absetzbar; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Passive Betriebsstätten sind nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
- Verluste durch Vermietung einer Ferienwohnung in Portugal wird nicht im negativen Progressionvorbehalt berücksichtigt
- Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Jahresabrechnung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Protokoll Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Sondereigentum Abmahnung Abschleppen Organisationsbeschluss Beirat Makler Treppenlift Einstimmigkeit Mietminderung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Wurzeln Teilungserklärung Kurioses Verwalter Nutzungsentschädigung Veränderung Garage Miete Gegenabmahnung Tierhaltung Anfechtungsklage Arzthaftung Beschluss Wohnungseigentümer Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!