Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Baumfällkosten sind keine umlegbare Betriebskosten
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 106 C 110/09, 08.10.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das Fällen großer, alter Bäume ist grundsätzlich nicht als umlagefähige Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.

Es handelt sich somit nicht um auf den Mieter umlegbare Betriebskosten nach §§ 556 BGB, §§ 1, 2 Nr. 10, BetrKV.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Betriebskosten Nebenkosten Umlagefähig Mieter Vermieter zahlen bezahlen müssen kosten Rechnung tragen Geld morsch alt verodet einsturzgefährdet Baum fällen entsorgen entfernen Betriebskostenanpassung Anpassung Vorauszahlung Nachzahlung nachzahlen Gärtner Gartenpflege Rechnung Abrechnung Posten Position