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Minderungsanspruch weil Makler den Käufer nicht über den Suizid der Vor-Voreigentümerin informiert hat?
LG München I, AZ: 20 O 8471/21, 19.05.2022
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Im bereits länger zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin eines Anwesens ist keine offenbarungspflichtige Tatsache zu sehen, jedenfalls dann nicht, wenn der Makler keine Anhaltspunkte dafür hat, dass für die Käufer derartige Tatsachen von besonderer Relevanz sind.

Es fehlt an einem schlüssig vorgetragenen Schadens, wenn der Wert der Immobilie trotz der Pandemie deutlich gestiegen ist und der vom Käufer bezahlte Preis auch ohne weiteres erreichen werden kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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