Detailansicht Urteil
Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
LAG Kiel, AZ: 5 Sa 459/10, 06.01.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Düsseldorf, AZ: 7 Sa 857/21, 15.10.2021
-
AG Siegburg, AZ: Ca 992/19, 07.08.2019
-
ArbG Berlin, AZ: 4 Ca 4394/16, 15.09.2016
-
ArbG Köln, AZ: 14 Ga 65/14, 02.07.2014
-
LAG Köln, AZ: 6 Sa 449/12, 27.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arbeitnehmer Urlaub Antrag Reise gebucht Hotel Flug Bahn ticket rufen Schadensersatz Geld zurück Chef vorgesetzter Krankheitsbedingt Existenz frei freie Tage genehmigt unterschrieben abgesagt verschoben erlaubt rechtlich wirksam
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Inwieweit hat der Arbeitgeber Urlaubswünsche bei Personalmangel zu berücksichtigen?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Eigentümerversammlung Treppenlift Garage Tierhaltung Protokoll Abschleppen Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Mietminderung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Makler Beschluss Beirat Gemeinschaftseigentum Verwalter Anfechtungsklage Telefonwerbung Kurioses Wirtschaftsplan Schimmel Gegenabmahnung Wurzeln Miete Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Kündigung Wohnungseigentümer Arzthaftung Abmahnung Sondereigentum Verkehrsunfall Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!