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Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
LAG Kiel, AZ: 5 Sa 459/10, 06.01.2011
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Der eigenmächtige, d. h. ausdrücklich nicht genehmigte Urlaubsantritt ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.?

Im Rahmen der Interessenabwägung ist u. a. zu berücksichtigen, wie rechtzeitig (hier: einen Monat vorher) der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag für wie viel Tage (hier: 1 Tag) gestellt hat und ob der Arbeitgeber den Urlaub wegen dringender betrieblicher Gründe verweigern durfte.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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