Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Eigentümergemeinschaft darf Mieter keine Kosten auferlegen: Beschluss ist nichtig
AG Rosenheim, AZ: 8 C 1259/21, 25.02.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nichtigkeitsgründe müssen nicht innerhalb der Klagebegründungsfrist ausdrücklich vorgebracht wurde, denn die Nichtigkeit ist kein fristgebundener Anfechtungsgrund.

Unerheblich ist ferner, dass im Klageantrag nicht ausdrücklich auch die Feststellung der Nichtigkeit aufgeführt ist, denn die Nichtigkeit sowie die Unwirksamkeit eines Beschlusses aus anderen Gründen bilden insofern einen einheitlichen Streitgegenstand (Bärmann/Roth, 14. Aufl. 2018, WEG § 46 Rn. 6).

Der Antrag der Klagepartei ist vor diesem Hintergrund auch dahingehend auszulegen, dass die Gültigkeit des angegriffenen Beschlusses auch im Hinblick auf die Nichtigkeitsfrage zur Prüfung des Gerichts gestellt ist.

Ein Beschluss, der vom Wortlaut her dem „Nutzer“ einer Wohnung Kosten auferlegt, ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig, weil auch ein Dritter, nämlich ein Mieter „Nutzer“ sein kann.

Es kommt nicht darauf an, wie die Wohnungseigentümer den Begriff „Nutzer“ gedeutet haben, da es auf den objektiven Wortlaut des Protokolls ankommt.
AG Rosenheim, Urteil vom 25.02.2022; Az.: 8 C 1259/21
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop