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Mieter darf keinen Sichtschutz am Balkon anbringen; § 541 BGB
AG Bottrop, AZ: 12 C 170/21, 06.09.2022
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Keywords: bauliche Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sichtschutz Balkon optische Beeinträchtigung Mietvertrag
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