Detailansicht Urteil
Zur Kostentragungspflicht eines Verwalters gemäß § 49 Abs. 2 WEG
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 359/11, 17.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 13 T 33/08, 03.11.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter kostenentscheidung weg Prozess Anfechtung Anfechtungsklage Beschlussfassung Beschluss Gerichtsentscheidung Kosten Rechtsstreit Anfechtungsverfahren Beschlussanfechtung Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostentragung Kostentragungspflicht Prozesskosten
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Protokoll Eigentümerversammlung Sondereigentum Abschleppen Abmahnung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Tierhaltung Beirat Organisationsbeschluss Makler Treppenlift Mietminderung Eigenbedarfskündigung Garage Einstimmigkeit Beschluss Veränderung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Miete Gegenabmahnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Verwalter Schimmel Kündigung Jahresabrechnung Wurzeln Anfechtungsklage Arzthaftung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!