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Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Ladestation in der Tiefgarage
AG Berlin-Mitte, AZ: 291a C 45/17, 19.03.2018
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Die Anfechtung eines Negativbeschlusses ist nur dann begründet, wenn der Anfechtende einen Anspruch auf die abgelehnte Beschlussfassung oder Maßnahme hat.

Der Einbau einer Ladestation für e-Mobile ist an § 22 WEG zu messen. § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG soll nur einen technischen Mindeststandard ermöglichen. Wegen der Betroffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.

Es gibt keinen Anspruch auf Vergemeinschaftung von Individualansprüchen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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