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Miteigentümer bringt eigenmächtig Ladestation in der Garage an
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 76/19, 25.11.2019
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Das eigenmächtige Anbringen einer Ladestation durch einen Sondereigentümer stellt eine rechtswidrige bauliche Veränderung dar. Es besteht kein Anspruch hierauf aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WoEigG. Der Nachteil für die übrigen Eigentümer liegt u.a. in dem Durchbohren tragender Wände und dem Eingriff in den Brandschutz.

Wer eine solche bauliche Maßnahme durchführt muss darlegen und beweisen, dass kein Nachteil für seine Miteigentümer entstanden ist. Ein Tiefgaragenstellplatz ohne Wallbox ist voll nutzbar, wenn auch nur für Fahrzeuge, die nicht ausschließlich mit Elektromotor betrieben werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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