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Darf der Mieter für den Einbau einer E-Auto-Ladestation selbst den Anbieter auswählen?
AG München, AZ: 416 C 6002/21, 01.09.2021
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Zwar besteht kein Gleichbehandlungsrecht im Mietrecht, allerdings stellt es einen sachlichen Grund dar, wenn der Vermieter potentielle antragstellende Mieter gleichbehandeln möchte.?

Wenn der Vermieter den grundsätzlichen Anspruch auf Installation nicht verwehrt, sondern nur dahingehend modifiziert, dass der entspr. Vertragspartner mit entspr. wirtschaftlichen Nachteilen für den Mieter vorgegeben wird, so ist dies nicht willkürlich oder Folge sachfremder Erwägungen, sondern resultiert aus technischen Notwendigkeiten und der Verpflichtung des Vermieters, die allgemeine Stromversorgung mit den entspr. technischen Einrichtungen für alle Mieter zu gewährleisten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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