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Anspruch auf Einrichtung einer weiteren Elektroladestation
LG München I, AZ: 31 S 12015/21, 23.06.2022
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Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch dahingehend, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.?

Der Mieter darf grundsätzlich selbst diese Veränderungen - jedenfalls mittels eines geeigneten Fachunternehmens - durchführen , was beinhaltet, dass er befugt ist dieses auch auszuwählen und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses zu bestimmen.?

Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, "wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann".?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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