Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Luke Mockridge ist „sche*ße“ - Kein Fall von Schmähkritik
LG Hamburg, AZ: 324 O 263/22, 11.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Formalbeleidigung ist nur dann gegeben, wenn eine kontextunabhängig gesellschaftlich absolut missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeit verwendet wird. Um eine Schmähkritik handelt es sich nur dann, wenn die Äußerung keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Person geht.?

Das Adjektiv „scheiße“ ist auch nicht derart tabuisiert und wird in der Umgangssprache zur Äußerung einer saloppen Abwertung häufig verwendet.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Luke Mockridge gegen Thomas Spitzer Tweet Internet Post Beitrag Meinung verkündigt geteilt veröffentlich kurios interessantes Beleidigung zulässig zivilrechtlich strafrechtlich Unterlassungsanspruch Schmerzensgeld Schadensersatz verboten erlaubt Meinungsfreiheit gerechtfertigt