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Reparaturkosten für Brille - Regelbedarf oder Sonderbedarf?
BSG Kassel, AZ: B 14 AS 4/17 R, 25.10.2017
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Eine Reparatur ist zu verneinen, wenn eine gesamte neue Brille angeschafft werden muss, nachdem die alte Brille defekt ist, oder wenn ein Austausch von beiden Gläsern stattfindet, zB wegen veränderter Sehschärfe?.

Kosten für die Reparatur einer Brille sind nicht vom Regelbedarf umfasst, sondern begründen einen Sonderbedarf in der Variante der Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.?

Ein geltend gemachter Sonderbedarf entfällt nicht dadurch, dass der Versicherte Hilfe von Dritten beanspruchen könnte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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