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Bezug von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung
BSG Kassel, AZ: B 14 AS 89/20 R, 11.11.2021
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Wer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält und gleichzeitig einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II angehört, hat allein aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen über die Berücksichtigung von Einkommen keinen Anspruch auf (ergänzendes) Sozialgeld.

Ein Anspruch auf ergänzendes Sozialgeld ergibt sich auch nicht allein aufgrund des Abzugs der Versicherungspauschale des § 6 Abs 1 Nr 1 Alg II-V. Danach ist von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II, die nach Grund und Höhe angemessen sind, als Pauschbetrag abzusetzen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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