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Kein Anspruch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückgewähr gem. § 346 BGB, wenn ein Rohbau zwischenzeitlich zur Eigentumswohnung ausgebaut wurde
OLG Brandenburg, AZ: 4 U 61/21, 13.04.2022
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Der Anspruch auf Rückgewähr entfällt gemäß § 346 Abs. 2 BGB jedoch dann, wenn der Rückgewährschuldner nicht in der Lage ist, den empfangenen Gegenstand zurückzugeben oder nur in veränderter Form.

In diesen Fällen ist der Rückgewährschuldner zur Leistung von Wertersatz verpflichtet, um den geminderten oder verloren gegangenen Substanzwert auszugleichen, nicht jedoch zur Wiederherstellung des früheren Zustands im Sinne einer Schadensersatzleistung in Form der Naturalrestitution nach § 249 BGB.

Ein Rohbau kann nicht zurück übereignet werden, wenn er in eine fertiggestellte Eigentumswohnung aufgegangen ist. Es liegt eine Umgestaltung im Sinne des § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB des Rohbaus in eine bewohnbare Wohnung vor, die den primären Rückgewähranspruch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag entfallen lässt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kaufvertrag Gewährleistung Rücktritt rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop