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Verjährungsfrist bei Übergang von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnisn auf einen leistenden Gesamtschuldner
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 216/20, 17.03.2022
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Gehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf einen leistenden Gesamtschuldner über, richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Forderungsübergang auch dann nach der besonderen Zahlungsverjährung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn es sich beim Gesamtschuldner um einen privaten Gläubiger handelt.

Ein nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zugunsten des Schuldners ergangenes Urteil über eine Masseverbindlichkeit wirkt nicht zugunsten des persönlich in Anspruch genommenen Insolvenzverwalters.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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