Detailansicht Urteil
Ausgleichanspruch trotz verjährter Hauptforderung?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 109/08, 09.07.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 49/15, 25.02.2016
-
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 146/12, 26.03.2013
-
LG Detmold, AZ: 10 S 14/09, 01.06.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 108/95, 05.12.1996
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Forderung Gesamtschuldner Vertrag Bürgschaft Mietvertrag miete Bürge Verjährung verjährt andere Schuldner Leistung Geld zahlen gezahlt leistet Ausgleich Ersatz Forderung Übergang Abtretung Einrede durchsetzbar
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Wurzeln Garage Verkehrsunfall Anfechtungsklage Veränderung Teilungserklärung Arzthaftung Kurioses Abmahnung Wohnungseigentümer Schimmel Treppenlift Telefonwerbung Miete Eigentümerversammlung Mietminderung Protokoll Gegenabmahnung Kündigung Sondereigentum Makler Wirtschaftsplan Nachbarrecht Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Abschleppen Beschluss Beirat Tierhaltung Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!