Detailansicht Urteil
Ausgleichanspruch trotz verjährter Hauptforderung?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 109/08, 09.07.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 49/15, 25.02.2016
-
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 146/12, 26.03.2013
-
LG Detmold, AZ: 10 S 14/09, 01.06.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 108/95, 05.12.1996
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Forderung Gesamtschuldner Vertrag Bürgschaft Mietvertrag miete Bürge Verjährung verjährt andere Schuldner Leistung Geld zahlen gezahlt leistet Ausgleich Ersatz Forderung Übergang Abtretung Einrede durchsetzbar
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Mietminderung Tierhaltung Beschluss Miete Verwalter Sondereigentum Abschleppen Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Jahresabrechnung Veränderung Anfechtungsklage Beirat Eigentümerversammlung Protokoll Schimmel Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Garage Arzthaftung Kündigung Wurzeln Organisationsbeschluss Nachbarrecht Wirtschaftsplan Kurioses Makler Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!