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Welcher Zeitpunkt ist für den Vorsatz zum sich Entfernen vom Unfallort erheblich?
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 413/10, 15.11.2010
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Keywords: strafe Bußgeld Ordnungswidrigkeit Straftat Tagessatz Gefängnis Freiheitsstrafe Unfallflucht Auto PKW vorsatzlos fahrlässig nicht bemerkt gekratzt berührt touchiert beschädigt Bagatellisieren Reparatur nachträglich später Unfallort verlassen gleich
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