Detailansicht Urteil
Nachträgliche Kenntnisnahme begründet Unfallflucht?
OLG Hamburg, AZ: 3 - 13/09, 27.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Duisburg, AZ: 35 Qs 38/18, 13.07.2018
-
KG Berlin, AZ: 1 Ss 389/11, 21.12.2011
-
OLG Jena, AZ: 1 Ss 161/04, 07.07.2005
-
OLG Köln, AZ: Ss 193/91, 14.05.1991
-
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 215/62, 27.07.1962
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfallflucht Keine Kenntnisnahme Bagatelle kleiner schaden Kratzer nicht gemerkt bemerkt Polizei gerufen Feststellungen unfallbeteiligter feststellungsberechtigter Halter Fahrer nachträglich aufmerksam Unfallort verlassen wo anders wie weit muss Vorsatz Fahrlässigkeit Sachbeschädigung wagen PKW KFZ auto
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Protokoll Schimmel Kurioses Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Treppenlift Sondereigentum Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Mietminderung Teilungserklärung Gegenabmahnung Abmahnung Abschleppen Nachbarrecht Makler Beschluss Beirat Miete Organisationsbeschluss Veränderung Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Garage Wurzeln Kündigung Verwaltungsbeirat Tierhaltung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!