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Nachträgliche Kenntnisnahme begründet Unfallflucht?
OLG Hamburg, AZ: 3 - 13/09, 27.03.2009
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Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt.
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