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Bau einer Gartenlaube kann mehrheitlich beschlossen werden, wenn keine individuelle Beeinträchtigung gegeben ist; §§ 14, 22 Abs. 1 WEG
AG Berlin-Spandau, AZ: 19 C 58/20 WEG, 23.02.2022
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Keywords: Bauliche Veränderungen neues WEG Reform Gesetzesreform Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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